Zu den Hintergründen des Hebammenkreißsaals

Einige interessante Fakten

 
Tara Franke, 29.06.2023

Unkomplizierte Geburten zu betreuen war in Deutschland jahrhundertelang eine Hebammen vorbehaltene Tätigkeit. Die - von den Nationalsozialisten im Zuge mörderischer Bevölkerungspolitik 1938 verabschiedete - gesetzliche Hinzuziehungspflicht einer Hebamme zu jeder Geburt ist bis heute erhalten geblieben [1]. Zugleich sind Hebammen gesetzlich verpflichtet, bei Pathologien ärztliche Geburtshelfende zu rufen.

Heute werden 98 % aller Geburten in Deutschland in Kliniken mit einem interdisziplinären Team aus Hebammen und Ärzt:innen versorgt. Dies hat zu steigenden Interventionsraten geführt, die jedoch insgesamt nicht zu einer Verbesserung der Gesundheit von Müttern und Kindern beitragen [2].

Die Bundesregierung will in Deutschland die interventionsarme Geburt fördern und stellte 2017 im Nationalen Gesundheitsziel - Gesundheit rund um die Geburt fest:
»Das Modell der hebammengeleiteten Geburtshilfe mit dem Konzept frauenzentrierte Betreuung und Betreuungsprinzipien wie Kontinuität, partnerschaftliche Betreuung und Einbezug in Entscheidungen begünstigt die Gesundheitsförderung auf verschiedenen Ebenen« (BMG 2017, S. 40).

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Ziele des Betreuungsangebots

... „sind die Förderung der Eigenständigkeit und Selbst- und Mitbestimmung der Gebärenden, die Unterstützung bei der Bewältigung der Herausforderungen der Geburt und der frühen Elternschaft durch die Stärkung der weiblichen Kompetenz sowie ein Zugewinn an Lebensqualität und Zufriedenheit durch ein gelungenes Geburtserlebnis.“ [16]

Dies wird unter anderem durch folgendes Prinzip erreicht: „Die Gebärende ist die zentrale Person im Betreuungsprozess. Hebammen nehmen die individuellen Bedürfnisse von Mutter und Kind wahr und unterstützen und respektieren die individuelle Autonomie, Werte und Überzeugungen.“ [17]

Definition des Hebammenkreißsaals (HKS)

»Das Versorgungskonzept Hebammenkreißsaal ist ein hebammengeleitetes geburtshilfliches Betreuungsmodell im klinischen Setting, in dem Hebammen gesunde Frauen in der Schwangerschaft, während und nach der Geburt sowie im Wochenbett betreuen. Die Hebammen arbeiten in dieser Abteilung selbstständig und eigenverantwortlich.« [3]

Der Rahmen des HKS wird durch Gesetze, Berufsordnungen und Leitlinien nur begrenzt festgelegt, sodass den Häusern eine individuelle Gestaltung innerhalb dieses Rahmens überlassen bleibt, auch in Hinsicht auf den Umfang des Betreuungsbogens durch die Hebammen außerhalb der reinen Geburtssituation. Ein wesentliches Element ist die kontinuierliche Eins-zu-Eins-Betreuung während der Geburt und die Hinzuziehung einer zweiten Hebamme in der aktiven Austrittsphase. Der DHV und das Netzwerk HKS haben ein Gütesiegel erstellt, welches die empfohlenen Mindestanforderungen für einen Hebammenkreißsaal in Deutschland beschreibt.

Vermeintlich gegensätzliche Berufsinteressen

Geburtshilfliche Modelle sind aber nicht ausschließlich an der Gesundheit von Mutter und Kind orientiert, sondern auch an berufspolitische Interessen gekoppelt. So schrieb die Hebammenwissenschaftlerin Friederike zu Sayn-Wittgenstein 2007 in dem von ihr herausgegeben Bericht „Geburtshilfe neu denken“, der ersten wissenschaftlichen Analyse zu Potentialen und Herausforderungen der Hebammenarbeit im klinischen und außerklinischen Bereich in Deutschland:
„Mit dem HKS soll Hebammen die Möglichkeit geboten werden, auch im klinischen Umfeld ihren originären Hebammentätigkeiten selbstorganisiert und eigenverantwortlich nachzugehen. Das Versorgungsmodell HKS überträgt die Betreuung der normalen Geburt wieder in die Hände der Hebammen.“ [4]

Ein vom Bund beim Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) beauftragtes Gutachten hatte 2019 gezeigt, dass der Mangel an Hebammen, die in Kliniken arbeiten wollen, in hohem Maße schlechten Arbeitsbedingungen geschuldet ist.
"Mehr als jede zweite angestellte Hebamme ist mit ihrem Gehalt unzufrieden bis sehr unzufrieden. Mehr als jede fünfte würde ihren Beruf vermutlich nicht nochmal wählen. Gut 40 Prozent hatten im Verlauf des vorausgegangenen Jahres laut Befragung oft oder sehr oft daran gedacht, Arbeitszeit zu reduzieren. Mehr als ein Viertel erwog sogar einen vollständigen Ausstieg. (...) Die Teilzeitquote unter im Krankenhaus tätigen Hebammen ist mit rund 60 Prozent ähnlich hoch wie in der Altenpflege."

Die Folge: Bei mehr als der Hälfte der Häuser seien rund 18 % der Planstellen für angestellte Hebammen unbesetzt.

Insofern wächst inzwischen auch auf Seite von Ärzt:innen und Klinikleitungen das Verständnis dafür, dass mehr Hebammen für die Geburtshilfe gebraucht werden - und dass diesen neben besseren Arbeitsbedingungen auch wieder mehr Autonomie bei der Betreuung physiologischer Geburten zugestanden werden muss.

Darauhin forderte der Berufsverband der Frauenärzte in einer Stellungnahme: „Aufgrund der bereits bestehenden Versorgungsengpässe im Kreissaal muss die Hinzuziehungspflicht einer Hebamme zur Geburt gemäß § 2 Abs. 3 Hebammenreformgesetz endlich gestrichen werden.“ [5] und argumentierte sogar mit einer angeblichen Diskriminierung weiblicher Frauenärzt:innen. Der Verband lehnte darin nicht nur die akademische Ausbildung von Hebammen und die Vorsorge gesunder Schwangerschaften durch Hebammen ab. Er behauptete weiter: „Die Annahme, dass eine hebammengeleitete Geburtshilfe die Kaiserschnittrate verändern könnte, ist nicht nur falsch, sondern eine Unterstellung und durch keinerlei evidenzbasierte Studien belegt.“

Das ist allerdings nicht korrekt. Hebammenwissenschaftlerin Katja Stahl stellte schon 2013 fest:  
»Auffallend ist, dass die Länder mit den niedrigsten Sectioraten (Niederlande, Finnland, Island, Norwegen, Schweden und England) über ein geburtshilfliches Betreuungssystem verfügen, in dem Hebammen die hauptverantwortlichen Betreuungspersonen bei normal verlaufender Schwangerschaft und Geburt sind. Diese Situation steht in Einklang mit der Literatur, in der zahlreich belegt ist, dass diese Organisationsform mit weniger Interventionen und besseren Outcomes für Mutter und Kind einhergeht (Enkin et al. 2000; Hatem et al. 2008).« [19]

2019 zeigte eine retrospektive Kohortenstudie aus den USA zu Hebammenhilfe in der Geburn mit Datent des „Consortium on Safe Labor data” von Erstgebärenden mit niedrigem Risiko, dass Hebammen zu positiven Geburtsergebnissen beitragen, [18]. Sie verglich 7.393 Geburten in Kliniken mit Hebammen und Ärzt:innen mit 6.982 mit rein ärztlichen Teams. Mit Hebammen im Team sank Risiko für eine Geburtseinleitung um 74 %, die Anwendung von Wehenmitteln um 75 % und die Sectiorte um 12 %. Studien zu rein hebammengeleiten Geburten in der Schweiz und in Deutschland zeigen ähnliche Ergebnisse.

Das Ärzteblatt stellte schließlich 2020 klar:
»Kreißsäle, in denen Hebammen alleinverantwortlich Geburten durchführen, sind ebenso sicher wie ärztlich geleitete. Operative Eingriffe und Schmerzmittel kommen bei Frauen, die ihre Geburt dort beginnen, seltener zum Einsatz.« [6]

Dennoch warnte die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) in einer Pressemitteilung 2020 immer noch: „Durch eine einseitige Vernachlässigung der Ärzte würde der Bundesgesundheitsminister die Schwangeren in den deutschen Kliniken gefährden!“ [7]. Die Gesellschaft musste 2023 dann schließlich doch die evidenten Vorteile des ausschließlich von Hebammen geleiteten Kreißsaals anerkennen:
»Ein flächendeckendes Angebot von Verfügbarkeit und Erreichbarkeit solcher Behandlungssettings ist unserer Ansicht nach in der Lage, die Gesamtkaiserschnittraten zu senken.« [8]

Die bisherige Entwicklung des Modells HKS

Freiheit im Hebammenkreißsaal

2003 entstanden die ersten HKS in Deutschland. Der erste wurde vor 20 Jahren in Bremerhaven Reinkenheide eröffnet und existiert bis heute.

2004 gründete sich auf Initiative des Verbund Hebammenforschung und des Bundes Deutscher Hebammen (BDH) ein „Netzwerk Hebammenkreißsaal“ für einen Theorie-Praxis-Transfer. Es ist auch heute noch tätig und entwickelt beispielsweise die Kriterien des HKS weiter, seit 2019 mit Unterstützung von Andrea Ramsell, Beirätin für den Angestelltenbereich im Deutschen Hebammenverband (DHV). Sie ist bestrebt, dem Projekt zu noch mehr Sichtbarkeit und Erfolg zu verhelfen, und organisiert regelmäßige Netzwerktreffen.

2006 veröffentlichte der Verbund Hebammenforschung (FH Osnabrück) in einem Poster die Ergebnisse einer Studie zum spezifischen Selbstverständnis von Hebammen im HKS, wie eine professionelle Beziehungsarbeit, eine Entscheidungsfindung durch Information und Aufklärung, abwartendes Verhalten und edukative Anleitung der Gebärenden. Als Vorteil gaben die befragten Hebammen unter anderem an, dass dieses Modell weniger Außendruck durch andere Berufsgruppen bestünde, dass es eine deutlich größere zeitliche Anwesenheit, mehr Mobilität und vertikale Geburtspositionen und eine größere Orientierung an individuellen Bedürfnissen der Gebärenden und deren Familien ermögliche. Das Fazit der Studie: „Die Aufrechterhaltung und Unterstützung der physiologischen Geburt im Sinne der Gesundheitsförderung erfährt im HKS aus Sicht der befragten Hebammen eine stärkere Ausprägung.“ [9]

2007 gab Frau zu Sayn-Wittgenstein das „Handbuch Hebammenkreißsaal“ heraus [10], mit dem sie darauf abzielte, „die Projektplanung und -umsetzung (zu) erleichtern und einen Beitrag zur Qualitätsentwicklung (zu) leisten“ [11, S. 10].

Dass der Hebammenkreißsaal die Gebärenden signifikant mehr in die Entscheidungsfindung einbinden als die üblichen Kreißsäle, zeigte 2008 eine Interventionsstudie zum „Versorgungskonzept Hebammenkreißsaal" [12]. Dieses stellte das bestehende überwiegend paternalistische und bevormundendes Betreuungskonzept der klinischen Geburtsmedizin infrage. Damit war es nicht nur ein berufspolitisches oder gesundheitspolitisches, sondern auch ein Projekt, das die Selbstbestimmung der Frau als Menschenrecht auch in der Geburt stärkte und damit auf die politische Agenda hob.

Da die große Mehrheit der Frauen ihre Geburt in den üblichen Kreißsälen mit zunehmendem Hebammenmangel, Interventionen und Bevormundung erlebten, reichte 2014 die Journalistin Michaela Skott mit Unterstützung von Motherhood e.V. eine Petition zur „Sicherstellung der freien Wahl des Geburtsortes sowie einer Geburtsbegleitung im Schlüssel von 1:1“ im Bundestag ein. Darin argumentierte die Petentin ebenfalls mit Menschenrechten der Frau und forderte die „Sicherung des Berufsstandes der Hebammen in all seinen Facetten sowie, und das sei hier ausdrücklich betont, auch eine Neuordnung der Schwangerenvorsorge und klinischen Geburtshilfe“ [13]. Der Erfolg der Petition zeigte, dass Frauen in Deutschland Hebammen als Schlüssel für eine frauengerechtere Geburtshilfe ansehen und sich dafür mehr Verantwortung in Hebammenhänden wünschen.

Seit 2018 stellt der DHV Interessierten die Broschüre „Hebammenkreißsaal“ – wie geht das?“ mit den grundlegendsten Informationen zur Implementierung des Modells zur Verfügung [14].

2022 veröffentlicht der DHV ein „Projektplan Hebammenkreißsaal“ [15], in dem auch ein mehrteiliger Podcast mit Anleitungen und Anregungen für die erfolgreiche Implementierung eines solchen HKRS zu finden ist: „Der Hebammenkreißsaal als interdisziplinäres Projekt“, mit Prof. Dr. med. Ulrich Gembruch, Professor für Geburtsmedizin:

DHV Podcast zum HKS Zum Podcast (mit freundlicher Genehmigung des DHV e.V.)

 

Sachsen-Anhalt geht voran

Frau Petra Grimm-Benne ist seit September 2021 sieben Jahren Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt, von 2016 bis 2021 war sie Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt im gleichen Haus. Die Zuständigkeit für das Ressort Gleichstellung wechselte mit der aktuellen Legislaturperiode vom Justizministerium zum Sozialministerium. Ministerin Grimm-Benne erzählt, dass sie erst mit der näheren Beschäftigung mit dem Thema Gleichstellung erkannt habe, dass zur Selbstbestimmung von Frauen auch eine familienfreundliche und interventionsarme Geburtshilfe gehöre und dass diese müsse politisch gefördert werden müsse. Gewalterfahrungen von Frauen in der Geburtshilfe hätten oft spezifische Ursachen, wie ein zu knapp bemessener Personalschlüssel, überkommene Berufsbilder oder fehlende Sachkosten für den Bau frauenfreundlicher Geburtsräume.

Daher habe sie bereits 2016 einen Runden Tisch „Geburt und Familie“ ins Leben gerufen, in dem u.a. Hebammen und Parlamentarier:innen vertreten waren. Dieser sollte gemäß Koalitionsvertrag die regionalen Bedarfe und deren Abdeckung mit Leistungen der Geburtshilfe, der Vor- und Nachsorge untersuchen, die Ausbildungssituation diskutieren sowie analysieren, wie die Wahlfreiheit des Geburtsortes gewährleistet werden kann.

Die 2018 veröffentlichte Studie des IGES Institut unter Leitung von Dr. Monika Sander zeigte: Insbesondere die in Kliniken beschäftigten Kolleginnen und Kollegen wünschen sich mehr Zeit für die Betreuung und Versorgung Schwangerer und jünger Mütter. Das Land unterstützt seither finanziell die Implementierung und erhöhten Personalkosten von HKSen.

Auch NRW

... fördert übrigens Kliniken mit Geldern beim Aufbau eine HKS. Bis Ende 2022 nutzten 19 nordrhein-westfälische Kliniken den ersten Förderaufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen und implementierten in ihren Kreißsälen auch einen sogenannten Hebammenkreißsaal. Damit verdreifachte sich die Anzahl der Kliniken, die in Nordrhein-Westfalen zukünftig einen hebammengeleiteten Kreißsaal anbieten, auf insgesamt 29. Die dort eigens installierte Projektgruppe „Strukturelle Weiterentwicklung Geburtshilfe, Geschlechterperspektive im Gesundheitswesen“ wird sehr engagiert von der ehemaligen Hebamme und Juristin Juliane Walz geleitet.

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium förderte die Einrichtung der neuen Hebammenkreißsäle mit jeweils bis zu 25.000 Euro. Die aktuelle Antragsphase für 2023/2024 ist gerade beendet.

Weitere Informationen:

Website der MAGS NRW "Hebammenkreißsaal - kompetent und gut versorgt"
Website der MAGS NRW "Land fördert weiterhin Einrichtung von Hebammenkreißsälen"

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Quellen:

[1] § 4 - Hebammengesetz (HebG). G. v. 04.06.1985 BGBl. I S. 902; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 22.11.2019 BGBl. I S. 159. Geltung ab 01.07.1985; FNA: 2124-14 Hebammen und Heilhilfsberufe, Link: § 4 HebG Hebammengesetz (buzer.de)
[2] Rydahl, E., Juhl, M., Declercq, E. & Maimburg, R. D. (2021) Disruption of physiological labour; - A population register-based study among nulliparous women at term. Sex Reprod Healthc, 27, 100571. Doi: 10.1016/j.srhc.2020.100571 10.1016/j.srhc.2020.100571
[3] Wikipedia (2023).Eintrag: „Hebammenkreißsaal“, Zugriff vom 26.04.2023
[4] Sayn-Wittgenstein F, Hrsg. (2007). Geburtshilfe neu denken. Verlag Hans Huber, Stuttgart.
ISBN-10: 3-456-84425-5, dort: S. 104-105 Geburtshilfe neu denken (idw-online.de)
[5] Stellungnahme des BERUFSVERBAND DER FRAUENÄRZTE e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Hebammenausbildung vom 20.03.2019. BVF_RefE_Hebammenreformgesetz_Stellungnahme.pdf (bundesgesundheitsministerium.de)
[6] Ärzteblatt (2020). Studie: Welche Vorteile Geburten unter Hebammenleitung bieten.  https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/115876/Studie-Welche-Vorteile-Geburten-unter-Hebammenleitung-bieten, Zugriff vom 12.5.2023
[7] DGGG (2020). Pressemitteilung: Bei 90 % aller Geburten ist die Anwesenheit von ärztlichen GeburtshelferInnen erforderlich. https://www.dggg.de/presse/pressemitteilungen-und-nachrichten/bei-90-aller-geburten-ist-die-anwesenheit-von-aerztlichen-geburtshelferinnen-erforderlich, vom 1.9.2020
[8] Osterloh F. (2023). Hebammengeleitete Kreißsäle: Gutes Angebot bei geringem Risiko. Dtsch Arztebl; 120(4): A-140 / B-122 https://www.aerzteblatt.de/archiv/229455/Hebammengeleitete-Kreisssaele-Gutes-Angebot-bei-geringem-Risiko Zugriff vom 12.5.2023
[9] Verbund Hebammenforschung (2006). POSTER Berufsverständnis der Hebammen im Hebammenkreißsaal file:///C:/Users/taraf/Desktop/ART_HKRS%202023/Verbund%20Hebammenforschung%202006_POSTER_DGGG-Poster_TP1_2006.pdf
[10] Sayn-Wittgenstein F (2007). Handbuch Hebammenkreißsaal – Von der Idee zur Umsetzung. Hrsg. Verbund Hebammenforschung, Verlag der FH Osnabrück, Osnabrück 2007, ISBN 3-00-017371-4. https://www.hebammenforschung.de/fileadmin/HSOS/Homepages/Hebammenforschung/Handbuch_Hebammenkreisssaal.pdf
[11] Sayn-Wittgenstein F (2007). Handbuch Hebammenkreißsaal, S. 15
[12] Bauer NH, Sayn-Wittgenstein F (2008). POSTER Sicht der Frauen auf Kontinuität, Wahlmöglichkeiten und persönliche Kontrolle während der Geburt in zwei unterschiedlichen Versorgungskonzepten Ergebnisse der Interventionsstudie Versorgungskonzept Hebammenkreißsaal. Hrsg. Verbund Hebammenforschung. file:///C:/Users/taraf/Desktop/ART_HKRS%202023/Verbund%20Hebammenforschung%202008_POSTER_Bauer_DGGG_Sept_2008.pdf
[13] Petition zur „Sicherstellung der freien Wahl des Geburtsortes sowie einer Geburtsbegleitung im Schlüssel von 1:1 vom 25.03.2014 https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2014/_03/_25/Petition_51168.nc.html
[14] DHV (2018). HEBAMMENKREIẞSAAL – WIE GEHT DAS? Das kleine ABC. 3. Auflage: 09/2018  https://hebammen-sh.de/wp-content/uploads/180919_DHV_Hebammenkreisssaal_ABC_Broschuere_web.pdf
[15] DHV (2022). „Projekt Implementierung eines Hebammenkreißsaals“ - Aktuell kein Link verfügbar ((DHV-Seite wurde gerade neu aufgebaut))
[16] Verbund Hebammenforschung (2007). Handbuch Hebammenkreißsaal, Von der Idee zur Umsetzung. S. 11. https://www.hebammenforschung.de/fileadmin/HSOS/Homepages/Hebammenforschung/Handbuch_Hebammenkreisssaal.pdf
[17] Verbund Hebammenforschung (2007), S. 16.
[18] Neal, J. L., Carlson, N. S., Phillippi, J. C., Tilden, E. L., Smith, D. C., Breman, R. B., ... & Lowe, N. K. (2019) Midwifery presence in United States medical centers and labor care and birth outcomes among low‐risk nulliparous women: A Consortium on Safe Labor study. Birth, 46(3), 475-486.
[19] Stahl, Katja (2013). Geburtsmodus Sectio, Teil 1: Gute Gründe? DHZ 02/201

Die Autorin

Tara Franke, Herztöne Tara Franke

Hebamme, Sexualpädagogin, Dozentin für Hebammenwesen und Geburtshilfe, Wissenschafts-Journalistin, Autorin und Illustratorin
Ausführliche Informationen zu meinen Qualifikationen und Veröffentlichungen finden Sie >> hier.

 

TIPPS für weitere Informationen

RECHTSHINWEISE

"Haftungsrechtliche Risiken der hebammengeleiteten Geburt"

Artikel von Dr. Carolin Wever, Rechtsanwältin für Medizinrecht
Lehrbeauftragte der Universität Münsterin HEBAMMEN WISSEN 4.2022 / 03, kostenlos nach Registierung zu lesen

Leistungsgruppe „hebammengeleitete Geburtshilfe" gefordert

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) fordert erneut vom Gesetzgeber, die Leistungsgruppe „hebammengeleitete Geburtshilfe" als Abrechnungsmöglichkeit für Geburtshilfe ohne ärztliche Anwesenheit für Kliniken zu etablieren.

Im Juni 2023 erklärte Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des DHV: „Die Verantwortlichen haben grundsätzlich verstanden, dass eine ernsthaft gewollte Krankenhausreform, die ihren Namen verdient, nur mit echten Veränderungen in der Geburtshilfe gelingen kann. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die Vorschläge in Richtung eines zusätzlichen Sicherstellungszuschlags und die Ankündigung unseres Bundesgesundheitsministers, dass die Finanzierung für die Transformation gewährleistet wird.“

Da immer mehr Kreißsäle in Deutschland – auch aufgrund von Ärztemangel - schließen, gibt es schließlich adäquate Alternativen: Hebammen sind befähigt und berechtigt, physiologisch verlaufende Geburten eigenständig zu begleiten.